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Nr. 66/2019/7 und 66/2019/9

Nr. 66/2019/7 und 66/2019/9 – Liegenschaftsunterhaltskosten; Abzugsfähigkeit von Auslagen für private Lärmmessungen und -gutachten – Art. 34 Abs. 2 StG; Art. 32 Abs. 2 DBG.

Schaffhausen · 2021-10-05 · Deutsch SH
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Auslagen für private Lärm- bzw. Schallmessungen und -gutachten, die (erst) anfielen, nachdem die i.S.v. Art. 36 Abs. 1 LSV zuständige Vollzugsbehörde Ermittlungen zur Feststellung der (drohenden) Überschreitung der Belastungsgrenzwerte durch Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen aufgenommen hatte, sind nicht im Sinne von Liegenschaftsunterhaltskosten abzugsfähig, zumal wenn es keine Hinweise gibt, dass die Steuerpflichtigen auf dem Zivilweg gegen die Lärmemittenten vorzugehen beabsichtigten (E. 3.7). OGE 66/2019/7 und 66/2019/9 vom 5. Oktober 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht